Hallenordnung der Kletter-/Kampfsporthalle Golm Alte Halle









 
Diese Ordnung gilt für die Kletter- und Kampfsporthalle des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. und des Arbeitsbereichs Trainings- und Bewegungswissenschaft der UP in Golm/ Haus 11. 
 
Ziel der Ordnung ist es, allen Nutzern einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt zu gewährleisten.
Zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen des Hochschulsports Potsdam gilt für die Kletter- und Kampfsporthalle nachfolgende Nutzungsordnung.
Klettern und Kampfsport sind Sportarten, die ein Verletzungsrisiko beinhalten. Zur Unfallvermeidung sind folgende Punkte unbedingt zu beachten.

Allgemeine Regeln für den Kletter- und Kampfsportbereich

  • Die Sportanlagen sind nur unter Aufsicht einer Lehrkraft/ eines Übungsleiters während der ausgeschriebenen Kurszeiten zu benutzen.
  • Den Anweisungen der Lehrkraft/ des Übungsleiters ist ausnahmslos Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit dem Ausschluss aus dem Kurs ohne Kostenerstattung geahndet! Das freie Üben innerhalb einer Kurs-/ Übungsstunde geschieht ausschließloch auf eigene Verantwortung.
  • Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln und ggf. nach dem Training mit der bereitgestellten Desinfektionsflüssigkeit zu reinigen. Auftretende Schäden und Mängel sind unverzüglich der anwesenden Aufsicht zu melden. Für mutwillig verursachte Schäden kommt der Verursacher auf.
  • Die Teilnehmer verpflichten sich ausschließlich die Sportgeräte entsprechend des belegten Kurses zu benutzen.
  • In der Sporthalle sind saubere (Indoor-) Sportschuhe zu tragen. Die Benutzung von Straßenschuhen ist nicht erlaubt. Während des Trainings ist geeignete Sportkleidung zu tragen.
  • In allen Räumen der Sporthalle hat sich jeder Teilnehmer so zu verhalten, dass Sicherheit, Sauberkeit, Ordnung und eine entspannte und angenehme Atmosphäre gewährleistet sind und andere Teilnehmer nicht belästigt werden. Sportlich faires Miteinander von Teilnehmern, Lehrkräften und Übungsleitern  ist daher unerlässlich. Jeder Nutzer hat größtmögliche Rücksicht auf andere Nutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung Dritter führen könnte.
  • Rauchen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen sind in der Sporthalle nicht gestattet. Getränke sind nur in auslauf- und bruchsicheren (Plastik-)Flaschen erlaubt.
  • Auf Gardarobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Für Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

Zusatzregelungen für den Boulder- und Sportkletterbereich

  • Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Sie können sich unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch Kletternde und andere Personen gefährden oder verletzen. Der Hallenbetreiber übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der Griffe. Mit herabfallenden Klettermaterialien ist stets zu rechnen.
  • Das Überklettern des Zielgriffes eines Bouldern sowie das Übergreifen des oberen Randes ist nicht gestattet.
  • Das Verändern oder Entfernen der Griffe und Sicherungseinrichtungen ist verboten.
  • Barfuss Klettern oder Klettern in Strümpfen oder in Straßenschuhen ist verboten.
  • Das Benutzen von losem Magnesia ist untersagt. Es sind „Chalk-Balls“ zu verwenden.
  • Lose Griffe, Tritte oder Beschädigungen an der Boulderwand sind sofort der/ dem verantwortlichen Lehrkraft/ Trainer zu melden.
  • Freies Klettern ist nur nach Genehmigung des Kursleiters, während der Trainingszeiten möglich.
  • Seilfreies Klettern ist ausschließlich im Boulderbereich und bis zur 1. Bohrhakenreihe an den Kletterwänden erlaubt. Beim Bouldern an den Kletterwänden müssen Matten oder Crash-Pads genutzt werden.
  • Die Therapiekletterwand darf nur nach Freigabe des Trainers/ Dozenten benutzt werden.
  • Nur vom Hochschulsport bzw. vom AB Theorie und Praxis der Sportarten autorisierte Personen dürfen in die Sicherungstechnik einweisen.
  • Das Sichern in der Kletterhalle der UP (Haus 11 Unikomplex Golm) setzt eine unterschriebene Hallenordnung voraus und verpflichtet über Partnercheck den Gurt, das direkte Einbinden des Kletterers und die Sicherungsmethode des Sichernden zu kontrollieren.
  • Selbständig Toprope-Sichern ist nur erlaubt, wenn eine gängige Sicherungsmethode, das korrekte Anlegen des Klettergurtes und das direkte Einbinden eigenverantwortlich beherrscht werden.
  • Die Teilnehmer, die noch keine Sicherungsmethode beherrschen, müssen diese im Kurs erlernen und dürfen auf keinen Fall sichern.
  • Das Benutzen von halbautomatischen Sicherungsgeräten wie z.B. „Gri-Gri“ erfolgt auf eigene Gefahr und kann vom Kursleiter verboten werden.
  • Der Vorstieg ist nur erfahrenen Kletterern erlaubt. Der Vorsteiger verpflichtet sich jede Zwischensicherung einzuhängen. Ein Vorstieg ist nur nach Freigabe durch den Trainer/ Dozenten erlaubt 
  • Vorstieg wird an diesen Wänden nicht vermittelt. 
  • Die Slackline kann auf eigene Gefahr genutzt werden.
     

 Zusatzregelung für den Kampfsportbereich

  • Die Kampfsportfläche darf nur barfuss betreten werden.

Mit einer gültigen Anmeldung  für einen Kurs haben Sie den Inhalt der Nutzungsordnung bereits akzeptiert.