Teilnahmebedingungen




Teilnahmeberechtigt sind:
- Studierende der Universität, der Hochschule für Film- und Fernsehen, der Fachhochschule Potsdam, der Hochschulen des Landes Brandenburg und Berlin
- Beschäftigte der Universität, der Hochschule für Film- und Fernsehen, der Fachhochschule Potsdam, der Hochschulen des Landes Brandenburg und Berlin
- Beschäftigte der kooperierenden außeruniversitären Einrichtungen der Universität Potsdam.
- Beschäftigte von An-Instituten
- Beschäftigte des Studentenwerkes Potsdam (Kooperierende Einrichtung)
- Alumni der Universität Potsdam (Erwerb des Alumniausweises hier)
- Azubis der Hochschulen Potsdams
- SchülerIn
- Gäste bei freier Kapazität
Anmeldung
Alle Kurse sind anmeldepflichtig. Die Anmeldung für alle Sportkurse erfolgt online!Der selbst auszudruckenden Anmeldebestätigung ist der Einzahlmodus für die Kursgebühr zu entnehmen. Kursnummer und Name sind auf der Überweisung anzugeben! Innerhalb von 3 Werktagen nach Anmeldung muss die Kursgebühr auf das Konto des Hochschulsports bzw. des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. überwiesen werden. Ansonsten erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz automatisch.
Bei Unterschreitung einer Mindestteilnehmerzahl (10 Teilnehmer) erfolgt ein Zusammenschluss bzw. eine Absage von Kursen. Die Kursgebühr wird an Sie unverzüglich nach Erhalt der Bankverbindung überwiesen.
Ein Kurswechsel ist in der Regel nicht möglich, ein Anspruch auf einen Platz in einem anderen Kurs besteht nicht! Begründete Ausnahmen werden über das ZfH geregelt. Das gleiche gilt für die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person. Persönliche Anmeldungen sind erst ab Kursbeginn zu den Sprechzeiten im Zentrum für Hochschulsport möglich.
Gebühren
Kurse und Veranstaltungen die in/ auf Sportstätten der Universität, der Filmhochschule und Fachhochschule stattfinden, werden im Rahmen der Gebührenordnung des ZfH organisiert.
Der Verein zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V finanziert alle Kurse und Veranstaltungen, die in städtischen Sportstätten stattfinden oder die aufgrund ihrer Kostenintensität aus dem Rahmen der Gebührenordnung herausfallen.
Eine Erstattung gezahlter Gebühren ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte ein Teilnehmer zum dritten Mal hintereinander unentschuldigt fehlen, wird der Platz weiter vergeben und der Anspruch erlischt ersatzlos.
Ausschluss aus Kursen
Bezuschussung der Kurse durch Krankenkassen
Sonderregelungen
Eltern mit Kind (Studierende und MitarbeiterInnen) erhalten die Möglichkeit, sich bis einen Tag vor der offiziellen Einschreibung persönlich bei uns im Hochschulsportbüro Kurse auszusuchen, die mit ihrem Tagesablauf vereinbar sind. Der Nachweis über die Elternschaft (Geburtsurkunde o.ä.) ist bei der Einschreibung zu erbringen.
Studierende, auf die der soziale Härtefall zutrifft und die gern Sport treiben möchten, können sich jederzeit an unser Büro wenden.
Haftung/ Haftungsausschluss
Die Universität Potsdam haftet nicht für Schäden aus der Veranstaltung Dritter.
Unfallversicherung
Nur Studierende und MitarbeiterInnen der Universität, der Hochschule für Film und Fernsehen und der Fachhochschule Potsdam sind bei ausgewiesenen Veranstaltungen des Hochschulsports Potsdam über die Unfallkasse Brandenburg versichert. Der Sport muss dabei Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter haben. (GUV-SI 8083 April 2008) Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz bei Teilnahme an Veranstaltungen kooperierender Einrichtungen!
Unfallmeldebogen für Studierende
Unfallmeldebogen für Beschäftigte
Nichthochschulmitglieder (Alumni, Externe, Studierende kooperierender Einrichtungen) sind nicht versichert. Empfohlen wird allen Sporttreibenden, sich einer ausreichenden Unfall- und Krankenversicherung und einer Haftpflichtversicherung zu vergewissern.
Schäden, die aus Veranstaltungen des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. entstanden sind, werden über den LSB Brandenburg geregelt. Informationen dazu unter Gesetzliche Unfallversicherung für Sportverein und neuer Sportversicherungsvertrag.
Hinweis: Kurzfristige Änderungen in der Kursplanung sind in Ausnahmefällen möglich! Geben Sie für die Benachrichtigung in solchen Fällen bei der Online- Anmeldung unbedingt eine gültige Email an. Sollte dies nicht durch den Teilnehmer erfolgen, übernimmt der Hochschulsport und der Verein keine Verantwortung für etwaige Ausfälle.
Sportunfall
Bei Sportunfällen ist es ratsam, folgende D- Ärzte aufzusuchen. Sie sparen in diesem Fall die Praxisgebühr! Alle Sportunfälle sind binnen einer Frist von 3 Tagen dem ZfH zu melden!
Bei Krankheit und Unwohlsein bitten wir vom Sporttreiben abzusehen. Bei Schwangerschaft halten Sie Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, ob eine Kursteilnahme möglich ist. Der Hochschulsport erlaubt sich hier keine Empfehlungen auszusprechen.







