Teilnahmebedingungen Sportfahrten Wochenendkurse

Anmeldung

  • Teilnahmeberechtigt am Hochschulsport sind Studierende, MitarbeiterInnen der Universität Potsdam, der Hochschule für Film- und Fernsehen, der Fachhochschule Potsdam sowie der kooperierenden Hochschulen Berlins und Brandenburgs
  • Alle Wochenendkurse werden über den Verein zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. organisiert.
  • Gäste (ausgenommen mit angemeldetem Partner) können sich erst drei Wochen vor Kursbeginn anmelden bei sofortiger Zahlung der gesamten Kursgebühr
  • Mit der Anmeldung gehen Sie den Abschluss eines Vertrages verbindlich ein. Dieser ist erst dann gültig, wenn die Anzahlungsgebühr von EUR 50,00 pro Person bzw. die entsprechend ausgewiesene Anzahlungsgebühr gezahlt ist. Kurse oder Touren, bei denen der Betrag unter 100,00 € liegt, müssen voll beglichen werden.
  • Die Anzahlung hat innerhalb von 3 Werktagen zu erfolgen. Nach Verstreichen dieser Frist erfolgt automatisch eine Löschung der Buchung.
  • Bei Mitanmeldung einer zweiten Person übernimmt der/ die Anmeldende die Vertragsverpflichtung.
  • Die Bezahlung oder Restzahlung muss bis 14 Tage vor Kursbeginn erfolgt sein, sofern die jeweilige Kursausschreibung nichts anderes ausweist. Bei Überweisungen sind stets der Zahlungsgrund, der Name und die Kursnummer anzugeben.
  • Bei fehlender Zahlung bis Kursbeginn kann die Teilnahme verweigert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung besteht nicht.
  • Bei nicht eindeutiger Überweisung (fehlende Angabe der Buchungsnummer, Name) ist die Buchung ungültig.
  • Nachweislich falsche Datenangaben führen zum Kursausschluss durch den Veranstalter. Die dabei entstandenen Kosten sind zu ersetzen.
  • Anmeldebestätigung, Buchungsbelege sowie der Statusnachweis (Studierendenausweis/ Beschäftigtenausweis) sind zur Vorbesprechung bzw. zum Kursbeginn vorzulegen.

Rücktritt durch Teilnehmer

  • Bis zum Beginn der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, schriftlich die gebuchte Sportfreizeit zu stornieren (in Krankheitsfällen). Maßgeblich bei Stornierungen ist das Eingangsdatum des Schreibens im ZfH.
  • Bei Stornierungen sind die tatsächlich entstehenden Kosten, jedoch mindestens EUR 30,00 zu zahlen.
  • Eine Umschreibung auf eine andere Person ist bis zum Kursbeginn zu den für die jeweilige Ersatzperson geltenden Bedingungen möglich – Gebühr EUR 10,00
  • Rückzahlungen sind nur nach schriftlichem Antrag bis 14 Tage nach Kursbeginn unter Angabe der Bankleitzahl, Kontonummer und evtl. Vollmacht bei Mitbuchung möglich!
  • Bei Rücktritt eines anmeldeberechtigten Teilnehmers /Studierender/ Beschäftigter gilt dieser Rücktritt auch für die mit angemeldete Person mit dem Status „Externe“.
  • Eine Nichtteilnahme des Angemeldeten ohne schriftlichen Rücktritt wird wie ein Rücktritt gewertet. Infolgedessen sind die tatsächlich entstehenden Kosten, jedoch mindestens 30,00 € zu zahlen.

Rücktritt durch Veranstalter

Bis 4 Wochen vor Beginn des Kurses, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Vertragspartner am Veranstaltungsziel zurücktreten. Es erfolgt eine finanzielle Rückerstattung der eingezahlten Summe.

Umbuchung

Eine Umbuchung (andere Zeit/ Veranstaltung) ist bei freien Plätzen möglich.

Versicherung/ Haftung

  • Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Empfehlenswert ist deshalb der Abschluss einer Haftpflicht-, Unfall-, Kranken-, sowie Reiserücktritts- bzw. Reisegepäckversicherung.
  • Haftungen irgendwelcher Art (bei Diebstahl und anderen Schäden) werden vom Veranstalter nicht übernommen.
  • Für die Einhaltung von Pass- und Zollbestimmungen für Kurse im Ausland ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

Allgemeines

Die Kurse sind als Gruppenreisen konzipiert. Die Anreise erfolgt verbindlich entsprechend der Ausschreibung des jeweiligen Kurses.

  • Bei der Unterbringung kann nicht mit Doppelzimmer gerechnet werden. Zimmerverteilung erfolgt vor Ort. Bei Differenzen entscheidet das Los.
  • Aus organisatorischen Gründen erkennt jeder Teilnehmer an, dass persönliche Daten (Adresse, Telefonnummer) an den jeweiligen kooperierenden Vertragspartner weitergegeben werden.
  • Sollten Anmeldebestätigung, Buchungsbelege bzw. Statusnachweis bei Kursbeginn nicht vorgelegt werden können, ist der Kursverantwortlich berechtigt, die Personalien unter Vorlage des PA aufzunehmen und diese an das ZfH weiterzuleiten.
  • Im Falle von Zahlungsdifferenzen zwischen dem Teilnehmer und dem ZfH ist der Kursleiter verpflichtet, die Personalien unter Vorlage des PA aufzunehmen und diese an das ZfH weiterzuleiten.
  • Mit der Buchung erkennt jeder Kursteilnehmer die Buchungsbedingungen und die speziellen Kursinformationen an. Geschieht dies nicht, kann ein Ausschluss vom Kurs ohne finanzielle Rückerstattung erfolgen.